Unser Ziel ist es Individuen miteinander zu vernetzen und interessante Angebote für unsere Mitglieder darzubieten. Wir setzen uns außerdem für faire Behandlung und Bezahlung im Kunst und Kultur Sektor ein.

Um unseren Verein erhalten zu können sind wir auf Förderungen, Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Für Leistungs- oder Sachspenden kontaktiere uns bitte persönlich!

Willst du uns finanziell unterstützen kann du dies hier tun:

Spendenkonto: 

AT94 3836 7000 0052 4694

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Absetzbarkeit 

Spenden an bestimmte Einrichtungen, die entweder im Gesetz genannt sind oder auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des BMF stehen, können als Betriebs- oder Sonderausgaben von der Einkommen- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden. Solche Einrichtungen sind z.B. bestimmte wohltätige Vereine, die freiwilligen Feuerwehren, Universitäten, Museen etc.

Wer aus seinem Privatvermögen an eine inländische spendenbegünstigte Organisation gespendet hat und die Spende von der Steuer absetzen möchte, muss diese Sonderausgabe (Spende) nicht mehr selbst in der Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) eintragen. Die Spendenorganisationen sind verpflichtet, die Daten selbst an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Der gespendete Betrag wird automatisch in die Veranlagung übernommen und im Steuerbescheid ausgewiesen. Dies gilt nicht für Spenden aus dem Betriebsvermögen (Geltendmachung als Betriebsausgaben in der Steuererklärung).

Voraussetzung für die automatische Datenübermittlung ist, dass die Spenderin/der Spender der Spendenorganisation ihren/seinen Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum bekannt gibt. Die Daten müssen unbedingt korrekt angegeben werden. Insbesondere muss die Schreibweise des Namens mit jener im Zentralen Melderegister übereinstimmen. Eine Korrektur im Zuge der Veranlagung ist in diesen Fällen nicht möglich.

Quelle: österreich.gv.at

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